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H o y m A T    e.V.

Förderung der Jugend- und Altenhilfe
Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung


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Über uns


Aus Denkmalschutz Hoym e.V. wurde Hoymat e.V. / Mitglied werden

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Gemeinschaftshaus

GHH-KUF.24
Eine Begegnungsstätte
für die Bürger unseres Ortes

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Gemeinschaftshaus
GHH-KUF.24
Prüfung der Verfügbarkeit und Buchung

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Hoymat e.V.

Verein für

  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe
  • Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung

Was wir möchten:

  • Begegnungsstätten für Jung und Alt
  • Generationsübergreifende Veranstaltungen und Projekte
  • Baumpflanzungen
  • Pflege von Freianlagen
  • Das Gemeinschaftshaus (GHH-KUF.24) in der Angerst. 24 in Hoym soll für Bürger*innen und Vereine als Raum und Ort der Begegnung geöffnet sein. Ein Schwerpunkt dabei ist die Förderung des bürgerlichen Engagements und die kulturelle Belebung des Gemeinschaftshauses.

                               Haus-/Benutzerordnung für das Gemeinschaftshaus Hoym


§1 Zweck

Das Gemeinschaftshaus dient der Förderung des Zusammenlebens in der örtlichen Gemeinschaft. Das Haus ist eine Einrichtung, die aufgrund ihrer Größe und Struktur möglichst vielen Interessen gerecht werden soll.
Bei der Nutzung des Gemeinschaftshauses muss jeder Nutzer darauf achten, dass mit dem Eigentum des Hoymat e.V. pfleglich und mit großer Sorgfalt umgegangen wird.
Das Gemeinschaftshaus ist für max. ca. 48 Personen (großer Gastraum) und der Clubraum für 12 Personen ausgelegt.


§2 Nutzung

Durchführung von Veranstaltungen

Veranstaltungen im Sinne dieser Benutzerordnung sind u.a. im Veranstaltungskalender des Hoymat e.V. aufgeführt.
Unterstützung der Vereine, Gemeinschaften, Parteien und Zusammenschlüsse in der Kommune.
Vereine, Organisationen und Parteien wie Wählergemeinschaften, die sich die Pflege der Gemeinschaft zur Aufgabe gemacht haben, können die Räumlichkeiten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gegen eine Gebühr von 30,00 € nutzen, soweit die Nutzung den Belangen des Denkmalschutzvereins nichts entgegensteht.

 

Private Veranstaltungen von Einwohnern der Gemeinde

Zu privaten Veranstaltungen gehören u.a. Geburtstage sowie Hochzeiten, Jubiläen, Jugendweihen, Konfirmationen, Trauerfeiern etc.

 

Private Veranstaltungen von Personen außerhalb der Gemeinde

Zu den privaten Veranstaltungen gehören u.a. Geburtstage sowie Hochzeiten, Jubiläen, Jugendweihen, Konfirmationen, Trauerfeiern etc.
Kommerzielle Veranstaltungen werden nicht akzeptiert.

 

§3 Verantwortlichkeiten

Verantwortlich für das Gemeinschaftshaus sind der Vorstand des Hoymat e.V.
Die Schlüsselgewalt ist durch den Hoymat e.V. geregelt.

 

§4 Organisation

Die Vergabe bzw. Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt durch den Hoymat e.V., verantwortlich ist Claudia Felsmann nach den festgelegten Prioritäten aus § 2

Mieter entrichten für einen Tag ein Nutzungsentgelt von 175,00 € für den großen Gastraum und 30,00 € für den Clubraum zzgl. 50,00 € Reinigungskosten. Zu hinterlegen ist eine Kaution von 200,00 €.

Der Hoymat e.V. schließt mit dem Mieter einen Mietvertrag ab. Die vorgenannten Entgelte sind wie folgt vorab auf das Konto des Vereins zu überweisen. Eine Anzahlung in Höhe von 20% des vereinbarten Entgeltes ist nach Buchung und die restlichen 80%, einschl. Kaution und Endreinigung eine Woche vor Mietbeginn zu entrichten. Mit Schlüsselübergabe erfolgt die Abnahme der Räumlichkeiten.

Die Schlüsselrückgabe erfolgt in der Regel am Folgetag bis 11.00 Uhr.

Die Räume sind nach der Veranstaltung besenrein an den Hoymat e.V. zu übergeben.

Der Mieter gibt das benutzte Geschirr etc. gereinigt zurück. Sollte bei der Abnahme der Räume eine nachhaltige Verschmutzung festgestellt werden, wird für die erforderliche Endreinigung ein Std.-Zuschlag von 20,00 € für die geschätzten Mehrstunden fällig.

 

 

§5 Haftung

Beschädigungen sind dem Hoymat e.V. bei Übergabe mitzuteilen.
Der Hoymat e.V.  haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Räumlichkeiten im Zuge von Veranstaltungen entstehen.
Der Mieter hält den Verein von allen Ansprüchen frei, die durch die Teilnehmer seiner Veranstaltung und sonstiger Dritter geltend gemacht werden.
Der Mieter haftet gegenüber dem Verein für alle Schäden an der Gemeinschaftseinrichtung, deren Inventar und an den Außenanlagen, die im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen.
Das Einschlagen von Nägeln und Haken ist verboten. Klebeband jeglicher Art zur Anbringung von Dekoration und anderen Gegenständen ist nicht erlaubt.

 

§6 Rauchen – Feuerwerkskörper

Das Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes gestattet. Das Entsorgen von Zigarettenresten auf dem Boden im Außenbereich ist zu unterlassen.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art ist im Gebäude und im Außenbereich untersagt.

 

§7 Ruhezeiten

Die gesetzlichen Ruhezeiten ab 22.00 Uhr sind einzuhalten (entsprechend Gefahrenabwehrsatzung der Stadt Seeland).

 

§8 PARKEN

Auf dem Gelände des Sportplatzes gilt generelles Parkverbot.
Zum Be- und Entladen kann auf den vorgegebenen Flächen am Nebeneingang der Küche geparkt werden.

Hoym, den 20.06.2023

gez. Dieter Kienast
Vereinsvorsitzender

 

Belegungsplan - Gemeinschaftshaus

Baby Streuobstwiese

Ein Obstbaum für den Nachwuchs!

Zum Projekt

Unser Dorf hat Zukunft

Hoym - Ortsteil der Stadt Seeland, Stadtrecht seit 1540/1541

Seit der Erwähnung im Jahr 961 schreibt Hoym eine wechselvolle, interessante Geschichte, die überregional in den Geschichtsbüchern niedergeschrieben ist.

Der Erhalt und ein weiterer Ausbau der Infrastruktur und einer vielfältigen Kulturlandschaft in einer gut funktionierenden Gemeinschaft sind das Fundament für einen lebenswerten Ort.

Unser aktives Vereinsleben und das Engagement vieler Bürger bei der Mitgestaltung einer lebenswerten Zukunft, auch für die Generationen nach uns zeigt, welches Potential in unserem Ort vorhanden ist.

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red